Ihre Fragen

schnell beantwortet!

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf viele Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Unfallbericht, einem Gutachten, Versicherung oder Ihrem Fahrzeug ergeben können.

Allgemeine Fragen

Unser Telefon ist 24 Stunden und 365 Tage im Jahr für Sie besetzt (auch an Feiertagen). Sie erreichen uns über unser Kontaktformular, per Email unter info@pkwgutachter.de und per Telefon unter der Nummer 040 18 17 30 20 . Wir freuen uns auf Sie!

PKW GUTACHTER nimmt die Datensicherheit außergewöhnlich ernst. Aus diesem Grund werden wir niemals Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für den Dienst wesentlich und ebendiese Unternehmen nehmen den Datensicherheit gleichfalls ernst wie wir. Darüber hinaus nutzen wir die Informationen unserer Kunden, um unsere Leistungen weiter zu verbessern und unseren Services für Sie zu verbessern.

Nein! Sie haben das Recht auf einen sachverständigen Ihrer Wahl.

Sie möchten anstatt die Reparatur lieber das Geld? Wenn Ihr Fahrzeug ausschließlich eine marginale Beule oder ein Blech beschädigt hat, ist eine Reparatur nicht obligatorisch erforderlich. Fahrzeug Inhaber beschließen hierbei, den Unfallschaden nicht zu beheben, haben dennoch Anspruch auf eine Entschädigung. In der juristischen Fachsprache bezieht sich dies auf eine “ fiktive Abrechnung“. Trotzdem sind gewisse Abzüge gegenüber der Übernahme der Werkstattkosten geschuldet. Wenn Sie die Zahlung für Unfallschäden erhalten möchten, wird die Versicherungsgesellschaft Sie mit einem Gutachter beauftragen. Um die Reparaturkosten zu messen, können Sie einen Experten mit der Schadensbeurteilung beauftragen. Oft haben Versicherungsunternehmen auch mit einem Gutachter zu tun. Unabhängig davon ist es ratsam, einen Spezialisten separat zu beauftragen: Es ist nicht ungewöhnlich, dass der berechnete Betrag die Schätzungen des Versicherers überschreitet. Die Preise eines Sachverständigen werden von der Gegenversicherung erstattet. Dies ist trotzdem ausschließlich möglich, wenn der Schaden € 700 übersteigt.

Als Wiederbeschaffungswert bezeichnet man den Preis für z. B. einen PKW, der bei einem Totalschaden oder Diebstahl für einen gleichwertigen Ersatzwagen auf dem Beschaffungsmarkt zu zahlen ist.

Zeitwert des Autos. Unter dem Zeitwert eines Fahrzeugs versteht man den Wert, den das Fahrzeug aktuell hat. Vom Neuwert ausgehend werden alle Wertänderungen, also sowohl Minderungen als auch Steigerungen, einberechnet.

Persönliche und Kontaktdaten sowie Versicherungsinformationen des Unfallgegners

  1. Ggf. Kfz-Schadengutachten (Unfallgutachten) – Hier hilft Ihnen unser Unternehmen PKW GUTACHTER weiter
  2. Ggf. Beweismittel (Fotos, Polizeibericht, Unfallbericht)
  3. Ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht

Alles was wir hier aufgezählt haben, bekommen Sie bei PKW GUTACHTER aus einer Hand!

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparatur des Autos sich nach Einschätzung der Versicherung wirtschaftlich nicht lohnt. Die Versicherung übernimmt nicht die Reparaturkosten, sondern ersetzt dem Geschädigten nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs minus Restwert.

Ein Nutzungsausfall bedeutet die Bedingung, dass das Fahrzeug nach einem Autounfall nicht zur Verwendung seitens den Eigentümer bereit ist. Dies kann daran liegen, dass das Fahrzeug in einer Werkstatt repariert werden muss und nur wenige Tage in Klasse nimmt. Im Falle eines Totalschadens besteht der Nutzungsverlust darin, dass das Fahrzeug endgültig nicht mehr verwendet werden kann. In jedem Fall hat der Geschädigte im Falle eines Verkehrsunfalls einen Qualität auf den sogenannten Nutzungsausfall oder den Ersatz des Nutzungsausfalls. Im Falle eines Totalschadens bedeutet dies jedoch nicht, dass der Unfallgegner oder sein Haftpflichtversicherer für die Zeit nach dem Unfall auf unbestimmte Zeit eine Entschädigung für den Nutzungsausfall verlangen kann. Ein Gutachter berechnet vielmehr im Rahmen seines Gutachtens die sogenannte Wiederbeschaffungszeit, meist liegt jene im Verlauf von 12 – 14 Tagen. Die Austauschzeit ist der Zeitraum, der erforderlich ist, um binnen realitätsnaher Betrachtung ein vergleichbares Fahrzeug beschaffen zu können.

Fügt eine Person einem Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu, so tritt hierfür die Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers ein.

Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

Die Sicherungsabtretung ermöglicht dem Gutachter die Kosten des erstellten Schadensgutachtens zum Nachweis Ihrer Schadensersatzansprüche direkt der gegnerischen Versicherung in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig dient die Sicherungsabtretung als Auftrag für den KFZ-Gutachter.

So einfach ist es dann doch nicht. In den meisten Vollkasko Verträgen sind nämlich nur Unfallschäden und nicht die so genannten betriebsbedingten Schäden, zu denen der Motorschaden gehört, versichert. Doch keine Regel ohne Ausnahmen. So gibt es beispielsweise auch Fälle, in denen bei Motorschaden die Vollkasko zahlt.

Alles zu einem Unfall

Der Geschädigte darf nach einem Unfall einen Kfz Gutachter mit der Schadensfeststellung beauftragen.Die Frage ist nur, ob der Unfallgegner bzw. die gegnerische Versicherung die Kosten für das Gutachten zu tragen hat. Bei Bagatellschäden (Grenze etwa bei 700€ bis 800€) ist die Erstellung eines Schadengutachtens nicht erforderlich. Der Geschädigte muss in einem solchen Fall einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, die Kosten für ein Gutachten werden dabei nicht übernommen.Ein Kostenvoranschlag trifft allerdings keine Aussage über die Nutzungsausfallentschädigung. Auch sagt der Kostenvoranschlag nichts über die Wertminderung. Der wirkliche Umfang für die Schadenabwicklung ergibt sich also nur aus dem Gutachten des Sachverständigenbüros. In einem Haftpflichtschadenfall muss der Geschädigte so gestellt werden, als wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.

Ein Unfallgutachten bzw. Schadensgutachten sind für den Verunfallten der sichersten und besten Weg, um die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Schadenabwicklung bzw. Unfallabwicklung zu bewegen. In seinem Gutachten wird der Sachverständige den Schadenumfang und die Schadenhöhe, bezeichnet Altschäden, Verbringungskosten, ggf. Wiederbeschaffungswert und dient elementar der Beweissicherung. Der Kostenvoranschlag legt dagegen lediglich die voraussichtlichen Reparaturkosten fest.

Sofern Sie keine Schuld tragen, ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten zu übernehmen.

Der Unfallverursacher ist verpflichtet dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen. Sämtliche entstandenen Kosten müssen ersetzt werden:
Reparaturkosten, Leihwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Unfallkostenpauschale, Wertminderung, Rechtsanwaltskosten.

Oftmals ist bei einem Unfall die Schuldfrage nicht so einfach zu klären, wie es im ersten Moment scheint. Viele unerwartete Faktoren können eine Rolle spielen.
Sofern Sie keine Schuld haben, ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, auch die Kosten eines Ihnen frei wählbaren Anwalts zu übernehmen.

Sofern Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen, ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, alle anfallenden Kosten zu zahlen.

Sofern Sie keine Schuld am Unfallhergang tragen, ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, die Kosten für einen Mietwagen oder aber alternativ den Nutzungsausfall zu zahlen.

Alles zur Unfallstelle

Das Wichtigste nach einem Autounfall ist zunächst, dass Sie feststellen, ob jemand verletzt ist. Wenn ja, sollten Sie zunächst einen Krankenwagen und danach die Polizei rufen. Sichern sie dann die Unfallstelle ordnungsgemäß. Zudem sollten sie die Warnblinkanlage einschalten.

Sind Sie als Zeuge oder Betroffener in einen Unfall verwickelt, sind folgenden Maßnahmen zu ergreifen.

Wenn möglich:

  • Fahrzeuge an den Fahrbahnrand abstellen – Warnblinkanlage einschalten.
  • Warnweste anlegen.
  • Warndreieck in ausreichendem Abstand abstellen.
  • Notruf wählen.
  • Erste Hilfe leisten.
Für die Dokumentation der Schäden sind Bilder für Sie am wichtigsten. Fotografieren Sie sowohl den Schaden an Ihrem Auto als auch am Auto des Unfallgegners.

Haben Sie die Unfallstelle geräumt, können Sie sich in aller Ruhe mit dem Unfallgegner austauschen. Lassen Sie sich den Ausweis des Fahrers zeigen und notieren Sie Name, Anschrift, Telefonnummer, KFZ-Versicherung und das Kennzeichen. Machen Sie am besten ein Foto vom Ausweis.

Gibt es Zeugen vom Unfall, sollten Sie sich ebenfalls Name und Anschrift der Zeugen notieren. Füllen Sie ebenfalls einen Unfallbericht aus und lassen Sie ihn auch von der Gegenseite unterschreiben. Ein Unfallbericht ist zwar keine Pflicht, kann später jedoch hilfreich sein.

Wichtig: Machen Sie kein Schuldeingeständnis gegenüber dem Unfallgegner, schon gar nicht schriftlich. Das kann Ärger mit der Versicherung geben und schwächt Ihre Position, falls Sie doch nicht schuldig sind.

Versicherungsfragen

Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung (von spanisch casco „Schiffsrumpf“) ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff. … Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Verursacht man einen Unfall, zahlt die Haftpflicht nur für Schäden beim Unfallgegner, nicht jedoch am eigenen Fahrzeug. Im Unterschied dazu zahlt die Teilkasko und auch die Vollkasko für Schäden am eigenen Auto, weshalb Sie gerade bei neuen oder teuren Fahrzeugen sehr zu empfehlen ist.

Liegt ein selbstverschuldeter Unfall vor, zahlt die Teilkasko-Versicherung in der Regel nicht die Schäden am Auto des Unfallverursachers. Eine Teilkasko springt immer dann für Schäden ein, die von einer fremden Person, Tieren (etwa bei einem Wildunfall) oder Umwelteinflüssen entstehen.

Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die anderen entstehen, wenn Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen. Sie ist für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Teilkaskoversicherung: Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung (von spanisch casco „Schiffsrumpf“) ist eine Versicherung gegen Schäden am Kraftfahrzeug, Flugzeug oder Schiff. … Bei den Autoversicherungen unterscheidet man die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.
Die Werkstattbindung ist in der deutschen Kfz-Versicherung eine Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer, die den Versicherungsnehmer im Schadensfall verpflichtet, eine vorgegebene Werkstatt aufzusuchen.
In der Regel muss man etwa drei bis vier Wochen warten. Zur Beschleunigung kann man einen Rechtsanwalt beauftragen.
Kfz Kaskoschaden – Sie tragen am Unfall Schuld. Ein Kfz Kaskoschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden, durch höhere Gewalt, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Wild, Diebstahl, Brand oder auf sonstige Art und Weise beschädigt wurde.

Unsere Gutachten für Sie

Auch wenn Sie keinen Unfall haben, wollen wir, dass Sie Ihre Mobilität unbeschwert genießen können. Für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Beratungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, wenn es um präzise und aussagekräftige Gutachten geht.

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